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Umsatzsteuerliche Konsequenzen des Sparkassenmodells
Unter anderem aufgrund bestimmter bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften setzen Kreditinstitute zur Erstellung und Verwaltung von Betriebsgebäuden zunehmend sog. Vorschaltgesellschaften ein, die nach Baufertigstellung das Betriebsgebäude an das Kreditinstitut vermieten (”Sparkassenmodell”). Durch Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit der Vermietungsleistungen erlangen sie auf diese Weise zugleich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus den Bauleistungen. In seinem Urt. v. befaßt sich der XI. Senat jetzt mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietungsleistung bei einer solchen Vorschaltgesellschaft (Höhe der Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) sowie mit der Frage, ob in derartigen Konstruktionen insgesamt mißbräuchliche Rechtsgestaltungen i. S. von § 42 AO liegen können.
Dem Urt. liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Sparkasse verkaufte einer KG, der Vorschaltgesellschaft, an der sie kapitalmäßig zu 100 v. H. beteiligt ist, ein Anwesen mit einem teilweise fertiggestellten Rohbau und gewährt ihr zugleich ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises und des Neubaus. Seit Fertigstellung vermietet die KG das Gebäude an die Sparkasse unter Ve...