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Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Selbstkontrahierungsverbot und verdeckte Gewinnausschüttung
An dieser Stelle wurde bereits das besprochen, in dem der BFH die steuerlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen § 181 BGB darstellte. Bei einem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH kann eine vGA vorliegen, wenn die GmbH an ihn eine Leistung aufgrund eines Rechtsgeschäfts erbringt, das wegen Verstoßes gegen das Selbstkontrahierungsverbot zivilrechtlich unwirksam ist. Allerdings kann der Geschäftsführer einer GmbH vom Selbstkontrahierungsverbot befreit werden mit der Folge, daß er zivilrechtlich wirksam auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts als Vertreter auftreten darf. Umstritten ist jedoch nach wie vor die Frage, in welcher Form die Befreiung von § 181 BGB bei einer GmbH zu erfolgen hat.
Seit der Einfügung von § 35 Abs. 4 GmbHG ab wird für eine eingliedrige GmbH (GmbH mit nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH ist) gefordert, daß eine generelle Befreiung des Geschäftsführers von § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag geregelt und die Befreiung im Handelsregister eingetragen ist. Da vor dem genannten Zeitpunkt auch eine Befreiung im Geschäf...