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Praxishinweise zu Kapitalgesellschaften in Konzernprüfungen
Hintergründe, Erörterungen und Beraterhinweise zu regelmäßigen Prüfungsfeststellungen
Obwohl Konzern- und Großbetriebsprüfungen für Steuerabteilungen wie für größere Kanzleien zum wiederkehrenden Geschäft gehören, kommt es regelmäßig zu ähnlichen Feststellungen durch die Betriebsprüfung. Diese haben ihren Ursprung einerseits in organisatorischen Unstimmigkeiten, andererseits bestehen Unsicherheiten insbesondere in der von der handelsrechtlichen Betrachtung abweichenden steuerrechtlichen Würdigung von Sachverhalten. Der Beitrag beschäftigt sich mit einer auf Praxiserfahrungen fundierten, exemplarischen Auswahl an ertragsteuerlichen Problemfeldern und liefert Ansätze, wie auf eine zeitnahe und reibungslose Betriebsprüfung hingewirkt werden kann. Zusätzlich werden gestaltende Praxishinweise an die Hand gegeben.
v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, infoCenter, NWB PAAAB-04785
Wie kann der Stpfl. Fehler im Hinblick auf Anteilsveräußerungen in mehrgliedrigen Gesellschaftsstrukturen für eine etwaige Betriebsprüfung vermeiden?
Wie kann der Stpfl. sichergehen, dass umsatzsteuerliche Organschaftsstrukturen mit Holdinggesellschaften kein Diskussionspunkt in der Betriebsprüfung werden?
Welche Möglichkeit ergibt sich für den Stpfl., eine körperschaftsteuerliche Organschaft vor Ablauf der Fünfjahres-Frist aus wichtigem Grund zu beenden? Welche Maßnahmen müssen dafür vorsorglich getroffen werden?
I. Fallgestaltungen mit mitunternehmerischen Beteiligungen
1. Vorbemerkungen
[i]Heeke/Meinert,
Konzernbetriebsprüfungen: Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG,
StuB 23-24/2021 S. 926,
NWB SAAAH-95662
Habla/Heidbüchel,
Tax Compliance in Holdingstrukturen, StuB 6/2021 S. 241,
NWB ZAAAH-73677
Pagel/Tetzlaff,
Organschaft, Grundlagen,
NWB EAAAE-28096 Die
Modifizierung der Handelsbilanz für steuerliche
Zwecke i. S. des § 60 Abs. 2 EStDV oder gar die Aufstellung
einer eigenständigen Steuerbilanz stellt die Steuerabteilungen sowie
Beraterschaft vor große Herausforderungen im Rahmen der Abschlussarbeiten. Eine
häufige Fehlerquelle sind dabei Fallgestaltungen rund um
Beteiligungen an Personengesellschaften.
Zwar sind die meisten
Konzerne in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft strukturiert, doch für
Tochtergesellschaften bringt die Rechtsformwahl der Personengesellschaft häufig
Vorteile mit sich. Beispielhaft ist die Flexibilität für Umstrukturierungen
oder die Optimierung der Gewerbesteuer zu nennen. Da in diesen Fällen sodann
Kapitalgesellschaften Beteiligungen an Personengesellschaften halten, ist für
die steuerlich abweichende Behandlung Sorge zu tragen.