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Finanzgericht Hamburg  v. - 1 K 50/20

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ; SGB XII § 53; SGB XII § 72 Abs. 6; SGB IX § 93 Abs. 2

Kindergeld: Berücksichtigungsfähigkeit von Blindengeld und Blindenhilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf neben Eingliederungshilfe nach SGB XII bzw. SGB IX

Leitsatz

Bei einer teilstationären Unterbringung eines behinderten Kindes, deren Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger übernommen werden, ist das dem Kind gezahlte Blindengeld und die Blindenhilfe neben der Eingliederungshilfe als zusätzlicher behinderungsbedingter Mehrbedarf in voller Höhe anzusetzen.

Fundstelle(n):
ZAAAI-06064

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg v. 06.01.2022 - 1 K 50/20

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