BBK Nr. 6 vom Seite 249

Bewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss: Grundlagen und ein Praxisfall

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die [i]Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 7. Aufl. 2019Bewertung von Beteiligungen im Zuge der Jahresabschluss-Arbeiten ist eines der komplexeren Themen und dementsprechend anspruchsvoll, um einen entsprechenden Anpassungsbedarf der Buchwerte erkennen zu können. Eine Rolle spielen dabei der objektivierte Unternehmenswert als Bewertungsuntergrenze sowie der subjektive Wert als Obergrenze. Methodisch spielt dabei das Ertragswertverfahren nach dem IDW S 1 eine herausragende Rolle, das zudem auch die steuerlichen Konsequenzen von Ausschüttungen des zu bewertenden Unternehmens berücksichtigt. Prof. Dr. Michael Währisch zeigt in dieser Ausgabe ab die Grundzüge der Bewertung systematisch auf und geht dabei auch auf die Berechnung der Synergieeffekte ein.

In einem zweiten Beitrag zur Folgebewertung einer Beteiligung zeigen dabei Dr. Florian Steinbach und Thomas Woznitzka ab anhand eines ausführlichen Praxisfalls sehr anschaulich nicht nur die detaillierte Berechnung, sondern thematisieren darüber hinaus auch, wie hierbei die Änderungen des Bestands der betriebsnotwendigen liquiden Mittel in die Ermittlung des Free Cashflow einbezogen werden müssen: Denn zum Beispiel mindert ein Aufbau liquider Mittel den Free Cashflow, während ein Abbau der liquiden Mittel ihn erhöht. Daraus können sich erhebliche Abweichungen in Abhängigkeit vom Umfang des geplanten Auf- oder Abbaus der liquiden Mittel ergeben. Die Folge sind dann erhebliche Auswirkungen auf den berechneten Unternehmenswert und damit auf den Abwertungsbedarf.

Neben dem Schwerpunkt zur Bewertung von Beteiligungen in diesem Heft finden Sie im Buchführungs-Seminar einen Beitrag von zur Umsatzsteuer bei Aufmerksamkeiten und ihrer zutreffenden Verbuchung. greift in der Leserfrage einen Fall eines Seminarteilnehmers auf, der für eine Rückstellung noch die Nachzahlungszinsen berechnen musste, als noch unklar war, wie sich der Gesetzgeber den Zinssatz vorstellt. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes sieht nun einen Zinssatz von 0,15 % pro Monat vor, der zudem regelmäßig evaluiert werden soll.

In [i]Mohaupt/Uhlmann, Mit Forschung und Entwicklung Steuern senken – Die steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz, 1. Aufl. 2022den Rechnungswesenabteilungen forschender Unternehmen sorgte die neue Forschungszulage nach dem FZulG für eine Abkehr von gewohnten Routinen bei der Buchung von Zulagen, wurde sie doch im Gesetzgebungsverfahren als Steuervergütung in Form einer Ertragsteueranrechnung ausgestaltet. Prof. Dr. Daniel Nordhoff und Prof. Dr. Jens Kümmel zeichnen ab diese Entwicklung nach und gehen dabei auf die Bilanzierung ausführlich ein.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 249
EAAAI-05705