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Reemtsma-Direktanspruch gegen das FA?
Mit hatte das FG Düsseldorf zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger einen Direktanspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer gegen das FA gelten machen kann, wenn der leistende Unternehmer aufgrund von Insolvenz nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Dabei hatte das FG Düsseldorf Gelegenheit, sich umfassend mit dem sog. Reemtsma-Anspruch im Umsatzsteuerrecht auseinanderzusetzen.
I. Leitsätze
1. Hat der Leistende gegenüber dem Leistungsempfänger mit einer Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG abgerechnet und fällt die Forderung des Leistungsempfängers gegenüber dem Leistenden auf die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer wegen der Insolvenz des Leistenden aus, so hat der Leistungsempfänger keinen sich aus dem Unionsrecht ergebenden Direktanspruch an das FA in Höhe dieser ausgefallenen Forderung, wenn der Fiskus nicht mehr um die unberechtigt gezahlte Umsatzsteuer bereichert ist (sogenannter Reemtsma-Anspruch, siehe , Reemtsma Cigarettenfabriken).
2. Der sogenannte Reemtsma-Anspruch soll keine allgemeine Einstandspflicht des Fiskus begründen, wenn es im Verhältnis zwischen Leist...