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Abzug des Mietwerts als dauernde Last bei Vorbehalt des Wohnrechts im Falle einer Hofübergabe?
Im Urt. X R 91/92 entschied der BFH, daß der Mietwert einer Wohnung nicht als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abgezogen werden kann, wenn anläßlich der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegen Versorgungsleistungen ein (dingliches oder schuldrechtliches) Wohnrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten wird und der Übernehmer des Vermögens beantragt, die Vorschriften über die Nutzungswertbesteuerung nicht anzuwenden. Im Urteilsfall war einem Steuerpflichtigen ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von seinen Eltern übertragen worden. Nach dem Übertragungsvertrag hatte der Steuerpflichtige laufende Bar- und Sachleistungen an seine Eltern zu entrichten; außerdem war den Eltern ein dingliches Wohnrecht an einer zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörenden Wohnung einzuräumen.
1. Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung
In der Urteilsbegründung ging der BFH im wesentlichen von folgenden Überlegungen aus:
a) Ein Anwendungsfall der in vollem Umfange abziehbaren dauernden Lasten sind Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe stehen. Als Versorgungsleistung kann u. a...