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Einkommensteuer | Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG (BFH)
Ein rückwirkender
(einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu
Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S. des
§ 6 Abs. 5
Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche
Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb
der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den
zuvor eingebrachten Wirtschaftsgütern führt (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Soweit innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung des Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 Satz 3 der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut aus einem anderen Grund unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht, ist ...