Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 42 vom Seite 3297

Beteiligung an Grundstückspersonengesellschaften und Drei-Objekt-Grenze

Verfasser: Steuerberater Klaus Korn, Köln

Der Große Senat des BFH hat gesprochen: Er hält es mit der FinVerw für gerechtfertigt, bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel einer natürlichen Person einschlägige Grundstücksgeschäfte einer PersGes oder Bruchteilsgemeinschaft, an der diese Person beteiligt ist, als ”Zählobjekte” zuzurechnen. Es ist dabei unerheblich, ob die Gesellschaft selbst (bereits) gewerbliche Grundstückshändlerin ist oder - weil sie nicht mehr als drei Objekte veräußert hat - (noch) nicht (vgl. dazu List und Fischer in dieser Zeitschrift).

Zu einigen wichtigen Fragen hat der Große Senat des BFH nicht ausdrücklich Stellung genommen: S. 3298

  • Es findet sich keine Äußerung dazu, ob jedwede Beteiligungsquote des Stpfl. aus jedem kurzfristigen Grundstücksgeschäft der PersGes ein ”Zählobjekt” macht. Die FinVerw nimmt dies bekanntlich erst bei einer Beteiligungsquote ab 10 v. H. an. An dieser Bagatellgrenze sollte zumindest festgehalten werden. M. E. ist für nicht geschäftsführende Gesellschafter sogar eine Grenze von 25 v. H. vertretbar bzw. eine Stimmenquote, die nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag Einfluß ermöglicht. I...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen