Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohn und Gehalt | Übernahme von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber
Die Übernahme von Verwarnungsgeldern durch einen Paketdienst führt bei den Arbeitnehmern nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Verwarnungsgelder gegenüber dem Arbeitgeber als Halter der Fahrzeuge festgesetzt werden und wenn es langjähriger betrieblicher Praxis entspricht, dass die Fahrer nicht in Regress genommen werden.
Nach [i]Paketdienst erfüllte eigene Verbindlichkeit dem FG Düsseldorf erfüllt der Paketdienst zunächst eine eigene Verbindlichkeit, weil die Verwarnungsgelder gegen ihn als Halter festgesetzt worden sind.
Der [i]Kein Verzicht auf RegressPaketdienst verzichtet aber auch nicht auf einen Regress gegenüber seinen Fahrern, wenn er die Fahrer jahrelang nicht in Regress genommen hat. Die Fahrer könnten dann gegen eine – erstmalige – Regressforderung nämlich den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB (Verstoß gegen Treu und Glaub...