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Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage für die Nutzung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern
Mit Schreiben v. hat das BMF zur Besteuerung der unternehmensfremden (privaten) Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Elektrofahrzeugs, Hybridelektrofahrzeugs, Elektrofahrrads oder Fahrrads Stellung genommen. Danach ist der Begriff Fahrzeug gleichzusetzen mit dem Begriff Kraftfahrzeug und umfasst damit auch Elektrofahrräder, die einer Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen. Darüber hinaus stellt das BMF klar, dass die ertragsteuerlichen Sonderregelungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 5 EStG für umsatzsteuerliche Zwecke keine Anwendung finden.