Online-Nachricht - Montag, 28.02.2022

Gesetzgebung | Neuregelungen im März 2022 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im März 2022. Danach werden Aufklärungsmöglichkeiten über Organspenden verbessert. Ferner werden stillschweigende Vertragsverlängerungen eingeschränkt.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

Organspende: Bessere Aufklärung

Eine Organ- und Gewebespende ist weiterhin nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

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Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Seit dem 12. Februar gilt: Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt erhalten. Ein Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Tests besteht aber nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Vulnerable Gruppen werden besonders geschützt.

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Verträge zu kündigen wird einfacher

Für Verträge, die ab dem geschlossen werden, gilt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach sich ein Verbrauchervertrag stillschweigend verlängert, ist nur wirksam, wenn der Verbraucher das Recht erhält, den verlängerten Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen.

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23 Chemikalien in Kosmetikprodukten verboten

Wegen ihrer langfristigen und schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit dürfen in der Europäischen Union bestimmte Chemikalien ab dem nicht mehr in kosmetischen Produkten verwendet werden. Das Verbot gilt für so genannte CMR-Substanzen (carcinogenic – krebserregend, mutagenic – erbgutverändernd, reprotoxic – fortpflanzungsgefährdend).

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Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen

Um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt. Am treten weitere neue Regeln zum Natur- und Insektenschutz in Kraft: gegen Lichtverschmutzung, für mehr artenreiches Grünland sowie Anwendungsverbote für bestimmte Biozide.

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Quelle: Bundesregierung Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB EAAAI-05209