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Begriff der ordentlichen Geschäftstätigkeit unabhängiger Vertreter i. S. des OECD-Musterabkommens
Mit seinem Urt. v. nahm der I. Senat des BFH ausführlich zum Begriff der ”ordentlichen Geschäftstätigkeit” eines unabhängigen Vertreters gem. Art. 2 Abs. 1 Buchst. 1 Unterabs. 5 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien (Art. 5 Abs. 6 OECD-Musterabkommen) Stellung. Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Klägerin des Verfahrens war eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts, die industrielle Produkte in Europa vertreibt. Die deutsche A-GmbH, eine zum gleichen Konzern gehörende Gesellschaft, unterhielt für die Klägerin ein Auslieferungslager. Die A-GmbH produziert und vertreibt ebenfalls Industrieprodukte. Daneben vertreibt sie Produkte eines anderen Herstellers und führt Wartungs- und Reparaturarbeiten aus. Schließlich verkauft und liefert die A-GmbH Waren der Klägerin in deren Namen und für deren Rechnung. Weiter betreibt die GmbH Verkaufsförderung sowie Öffentlichkeitsarbeit für die englische Kapitalgesellschaft. Das FA forderte die Klägerin auf, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen. Das FA ging dabei davon aus, daß die englische Kapitalgesellschaft mit ihren in Deutschland erzielten Einkünften besch...