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Verunglückte mittelbare Grundstücksschenkung
Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht ein Geldbetrag sein soll. Davon abzugrenzen ist die Schenkung eines Geldbetrages, ohne daß sich die Zweckbestimmung auf ein konkretes Grundstück bezieht. In diesem Fall liegt eine Geldschenkung unter einer Auflage vor. Schenkungsteuerlich wird sich bei der mittelbaren Grundstücksschenkung zunutze gemacht, daß die für die Besteuerung maßgebenden Einheitswerte von Grundstücken (§ 12 Abs. 2 ErbStG) derzeit noch wesentlich niedriger sind als die Nominalwerte von übertragenem Geldvermögen. Mit seinem Urteil v. hat der II. Senat des BFH eine mittelbare Grundstücksschenkung bei folgendem Sachverhalt abgelehnt:
Eine Großmutter hatte 1984 ihrer Enkelin in einer privatschriftlichen Erklärung versprochen, ihr den Erlös aus einem Grundstücksverkauf ”ausschließlich zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu schenken”. Zwischenzeitlich hatte die Enkelin zur Finanzierung des Bauvorhabens ein Darlehen aufgenommen, das nach der Fertigstellung des Gebäudes von ihrer Großmutter mit dem Erlös aus dem verzögerten Grundstücksverkauf 1987 getilgt wurde. W...