Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen
BFH sorgt mit Urteil in der Rs. IX R 11/19 für Klarheit
Insbesondere betriebliches Vermögen, wie Anteile an gewerblichen Personengesellschaften, Betrieben und Teilbetrieben, aber auch Anteile an Kapitalgesellschaften werden in der Praxis häufig im Wege der Schenkung übertragen, wobei zugunsten der übertragenden Personen eine sogenannte Versorgungsleistung in Gestalt einer wiederkehrenden Leistung, einer sogenannten Leibrente, bestellt wird. Ziel einer solchen ist die finanzielle Absicherung des Schenkers über seine Lebenszeit, d. h. seine Versorgung. Strittig war bislang, ob es sich bei dieser Vermögensübertragung um eine unentgeltliche Übertragung handelt, auch wenn die engen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht erfüllt waren. Hier hat der BFH nun mit seiner Entscheidung v. - IX R 11/19 für Klarheit gesorgt.
Für die Steuerfolgen einer Übertragung kommt es maßgeblich auf das übertragene Vermögen an. Unterfällt dieses nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG, liegt eine (teil-)entgeltliche Leistung vor.
Die Ertragsteuerfolgen richten sich bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach der sogenannten Trennungstheorie. Danach wird die Übertragung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlic...