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Track 21 | Verspätungszuschlag: Festsetzung bei Verletzung der Hinweispflicht durch das Finanzamt rechtswidrig
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist rechtswidrig, wenn die nicht fristgemäße Abgabe der Steuererklärung wegen eines überwiegenden Mitverschuldens des Finanzamts als entschuldbar anzusehen ist. Ein derartiges Mitverschulden liegt nach einem Urteil des FG Düsseldorf vor, wenn sich dem Finanzamt geradezu aufdrängen musste, dass die unterbliebene Abgabe paralleler Umsatzsteuererklärungen auf einem Irrtum des Steuerpflichtigen über die materielle Rechtslage beruht.
Zugunsten der Steuerpflichtigen ist ein Urteil des FG Düsseldorf ergangen – zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
Im Streitfall hatte eine Gesellschaft in größerem Umfang Pkw-Stellplätze und Garagen vermietet. Die GbR ging fälschlicherweise davon aus, dass die Vermietung umsatzsteuerfrei ist. Sie gab daher keine Umsatzsteuererklärungen, sondern nur Feststellungserklärungen ab. Aus diesen waren die Art der Geschäftstätigkeit und die Höhe der jeweiligen Umsätze ersichtlich. Wegen der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuererklärung setzte das Finanzamt später einen Verspätungszuschlag fest.
Zunächst einmal stellen die Richter klar: Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist recht...