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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 12-13 | Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierte Übertragung von Immobilien wird erleichtert

Bei der Übertragung eines Vermietungsobjekts des Privatvermögens gegen Leibrente führen die wiederkehrenden Leistungen des Übernehmers an den Übergeber nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs in Höhe ihres Barwerts zu Anschaffungskosten, die im Wege der Abschreibung steuermindernd berücksichtigt werden. In Höhe des Zinsanteils der Leibrente ist ein sofortiger Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich.

Eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zur vorweggenommenen Erbfolge wollen wir jetzt mit Ihnen näher beleuchten. Konkret: zur Übertragung von Immobilien gegen Versorgungsleistungen.

Die vorweggenommene Erbfolge stellt in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel dar, um steueroptimiert Vermögensgegenstände auf die nächste Generation zu übertragen. Wird ein Gebäude im Privatvermögen voll unentgeltlich übertragen, ergeben sich grundsätzlich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Es sind nur die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen zu berücksichtigen. Anders sieht es hingegen aus bei einer entgeltlichen und einer teilentgeltlichen Übertragung von Vermögen.

Noch nicht höchstrichterlich ent...

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