BFH  - V R 36/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gemeinnützigkeit; Verfassung

Rechtsfrage

Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Körperschaft:

1. Unterfällt auch eine "extremistisch beeinflusste" Organisation der Norm des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO?

2. Kann der in § 51 Abs. 3 Satz 2 AO verwendete Begriff "extremistisch" in verfassungskonformer Weise als "verfassungsfeindlich" in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Organisation nach den Ausführungen des jeweiligen Verfassungsschutzberichts Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert?

3. Bestehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 1106/08) Bedenken gegen die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, als hiernach der Begriff "extremistisch" mangels Bestimmbarkeit nicht geeignet ist, um einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen zu verbieten?

Gesetze: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51 Abs 3 S 2, BVerfSchG § 4

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.02.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
CAAAI-04618