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Abfindung i. S. des § 3 Nr. 9 EStG
Nach dem sind Zahlungen an einen von seiner Arbeitspflicht freigestellten AN, welche aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, keine steuerfreien Abfindungen i. S. v. § 3 Nr. 9 EStG.
Nach zwei Herzinfarkten und einer weiteren Erkrankung wurden dem AN die erneute Arbeitsaufnahme und jegliche Lohnzahlungen unter Bestreiten seiner Arbeitsfähigkeit verweigert. Der daraufhin durchgeführte Rechtsstreit endete am mit einem Vergleich vor dem LAG. Danach wurde das Arbeitsverhältnis zum aufgelöst. Der AN war für diesen Zeitraum unter Fortzahlung seiner Bezüge von seiner Arbeitspflicht befreit. Der BFH mußte nunmehr entscheiden, ob die fortgezahlten Bezüge als Abfindungen i. S. des § 3 Nr. 9 EStG zu werten und demgemäß steuerfrei sind, wie von der Klin. (Ehefrau des inzwischen verstorbenen AN) behauptet. Dem gegenüber stand der Vortrag des FA und die Entscheidung des FG, die von einer Lohnfortzahlung während eines bestehenden Dienstverhältnisses ausgingen.
Nach Auffassung des BFH bestimmt sich die Frage der Auflösung eines Dienstverhältnisses nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen. ...