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Online-Beitrag vom

Umsatzsteuerliche Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO bei der vorläufigen Eigenverwaltung

Anmerkungen zum

Thomas Waza

Mit dem nimmt die Finanzverwaltung (FinVerw) erstmalig Stellung zu Anwendungsfragen rund um die Neuregelung des § 55 Abs. 4 InsO. Der Beitrag erläutert die praktischen Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Fallgestaltungen im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung.

Für alle nach dem beantragten Eigenverwaltungsverfahren stellt die Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO die Umsatzbesteuerung in der vorläufigen Eigenverwaltung auf eine neue Grundlage. Mit der Aktualisierung des BMF-Schreibens zu § 55 Abs. 4 InsO hat die FinVerw insbesondere zu den praxisrelevanten umsatzsteuerlichen Fragestellungen in der Eigenverwaltung Stellung bezogen. In einigen Bereichen wie z. B. beim Forderungseinzug in der Eigenverwaltung im Rahmen der Istversteuerung besteht Klarheit. Mit Restunsicherheit behaftet bleibt aber insbesondere die Frage, ob die Rechtsprechung zur Doppelberichtigung wegen rechtlicher Uneinbringlichkeit nunmehr bereits in der vorläufigen Eigenverwaltung gilt. Hier wird der BFH das letzte „Puzzleteil“ zum Forderungseinzug bei der Sollbesteuerung hinzufügen müssen.

Den ganzen Beitrag zum Thema finden Sie .

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