Online-Nachricht - Freitag, 18.02.2022

Gesetzgebung | Bundestag beschließt ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022“ (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022, BT-Drucks. 20/336) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drucks. 20/736) zugrunde.

Hintergrund: Das ERP-Sondervermögen des Bundes geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. Auf Grundlage des vom Bundestag beschlossenen ERP-Wirtschaftsplangesetzes für das Jahr 2022 sollen kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren können.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) weiter aus:

Um kleine und mittlere Unternehmen auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie besonders wirkungsvoll aus der Krise zu begleiten, wurde die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert.

Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.

Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR steht der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung.

In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern. Durch die Einführung des sogenannten negativen Bankeneinstands können bereits seit dem Endkreditnehmerzinsen ab 0,01 % angeboten werden.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.

Quellen: Bundestag online sowie BMWi, Pressemitteilung v. 17.2.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAI-04460