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Personengesellschaft als Organgesellschaft in der umsatzsteuerlichen Organschaft
Mit hatte das FG Baden-Württemberg zur Frage zu entscheiden, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft bestanden hat. Dabei hat sich das FG in einem topaktuellen Themengebiet gegen den V. Senat des BFH positioniert und hat darin jüngst auch von der EuGH-Rechtsprechung Bestätigung erhalten. Die nunmehr in dem Fall anstehende Revision kann daher einiges an Sprengkraft an den Tag legen.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Unter das Tatbestandsmerkmal “juristische Person” i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann - entweder durch teleologische Extension oder durch richtlinienkonforme Auslegung - auch eine Personengesellschaft (hier: eine GmbH & Co. KG) subsumiert werden.
2. Der vom V. Senat im vorgenommenen Einschränkung, wonach eine Personengesellschaft nur dann in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, ist nicht zu folgen.
3. Personengesellschaften können nur dann von der Organschaft ausgeschlossen werden, wenn dies zur Verhinderung missbr...