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Verlängerung der Steuererklärungsfristen und Karenzzeiten für 2020 bis 2022
Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) waren die Steuererklärungsfristen und die zinsfreien Karenzzeiten für 2020 bereits allgemein um jeweils drei Monate verlängert worden. Nach dem Regierungsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes sollen diese Fristen nun noch einmal verlängert werden. Außerdem sollen zugleich die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 und 2022 verlängert werden.
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Erweiterte Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020
[i]Verlängerung der Erklärungsfristen für 2020 in beratenen FällenNach dem Regierungsentwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes soll die Erklärungsfrist für 2020 (nur) für beratene Steuerpflichtige um weitere drei Monate auf insgesamt sechs Monate verlängert werden. Für nicht beratene Steuerpflichtige (einschließlich nicht beratener Land- und Forstwirte) soll es dagegen bei der durch das ATADUmsG für 2020 bereits gewährten dreimonatigen Fristverlängerung bleiben (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 3 und 4 EGAO soll nicht geändert werden).
Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2021 und 2022
[i]Allgemeine Verlängerung der Erklärungsfristen für 2021 und 2022Der Gesetzentwurf sieht außerdem allgemeine Verlängerungen der Erklärungsfristen für 2021 und 2022 vor. Dabei wird wie folgt differenziert:
Für den VZ 2021 ...