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BFH 01.09.2021 III R 54/20, StuB 4/2022 S. 155

Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung

(1) Kinderbetreuungskosten sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln. (2) Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Stpfl. tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (Bezug: § 3 Nr. § 33, § 10 Abs. 1 Nr. 5, § 9, § 3c EStG).

Praxishinweise

Der BFH bestätigte damit seine Rechtsprechung im Urteil vom - III R 30/20, NWB OAAAH-84231 (BStBl 2021 II S. 772 = Kurzinfo StuB 2021 S. 631, NWB FAAAH-85955). Zu Unrecht sei das FG davon ausgegangen, dass die Kindergartenbeiträge im Streitjahr 2018 als Werbungskosten einzuordnen seien und deshalb schon dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 Satz 1 EStG unte...BStBl 2017 II S. 53

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