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BFH 14.04.2021 III R 30/20, StuB 15/2021 S. 631

Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

(1) Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. (2) Der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Stpfl. tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. (3) Der Stpfl. wird durch Beiträge in dem Umfang nicht belastet, die der Arbeitgeber hierfür durch einen zweckgebundenen Zuschuss gewährt. (4) Die Anrechnung der steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr. 33 EStG auf die Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht im Einklang mit dem Gesetzeszweck (Bezug: § 3 Nr. 33, § 10 Abs. 1 Nr. 5, § 9, § 3c EStG; Art. 6 GG; R 3.33 LStR).

Praxishinweise

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind als Sonderausgaben abziehbar zwei Drittel der Aufwendungen, S. 632höchstens 4.000 € je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl. gehörenden K...

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