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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Anwendung erbschaftsteuerrechtlicher Vorschriften nach dem Brexit
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Anwendung von Vorschriften des ErbStG nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union geäußert (, NWB NAAAI-03275, BStBl 2022 I S. 38).
Hintergrund: Mit Ablauf des durch das Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) seit dem nicht mehr Mitgliedstaat der EU und ab dem auch nicht mehr wie ein solcher zu behandeln. Das ErbStG ist gem. § 37 Abs. 17 ErbStG in Fällen mit Zeitpunkt der Steuerentstehung vor dem mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Vereinigte Königreich weiterhin als Mitgliedstaat der EU gilt.
Im Folgenden gehen die obersten Finanzbehörden der Länder auf die folgen...