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NWB-BB Nr. 3 vom Seite 70

Neues Lieferkettengesetz zwingt auch KMU zum Handeln

Einhaltung der Menschenrechte über die gesamte Wertschöpfungskette

Dipl.-Betriebsw. Jörgen Erichsen

Vergangenes Jahr im März hat die Bundesregierung beschlossen, das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz) umzusetzen. Damit werden Großunternehmen ab 2023 verpflichtet, u. a. Menschenrechte in der gesamten Lieferkette zu beachten. In das Gesetz sind ausdrücklich auch alle Lieferanten einbezogen. Damit sind auch viele kleine Betriebe (KMU) kurzfristig betroffen, weil sie ihrerseits von größeren Unternehmen zur Einhaltung der Regeln verpflichtet werden. Verstöße können mit hohen Strafen geahndet werden.

Kernaussagen
  • Das Lieferkettengesetz soll über die gesamte Wertschöpfungskette vor allem die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen.

  • Das Gesetz gilt ab 2023 bzw. 2024 zwar nur für größere Unternehmen, mittelbar können aber auch KMU betroffen sein.

  • Die Unternehmen müssen ein individuelles Konzept entwickeln, dabei aber allgemeine Punkte beachten.

  • Bei Verstößen drohen beispielsweise Bußgelder und die Nichtberücksichtigung bei öffentlichen Aufträgen.

I. Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen und warum ist es wichtig?

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es vor allem,

  • die Menschenrechtslage zu verbessern,

  • Kind...

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