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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 5 Sa 65/21

Gesetze: BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers kann es im Einzelfall gebieten, eine dem Arbeitnehmer zugutekommende staatliche Zuwendung geltend zu machen. Diese Pflicht ist jedoch nicht verletzt, wenn rechtlich zweifelhaft ist, ob alle Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuwendung erfüllt sind. Der Arbeitgeber muss sich nicht dem Risiko einer Haftung gegenüber dem Zuwendungsgeber aussetzen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2022 S. 422
UAAAI-04210

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.09.2021 - 5 Sa 65/21

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