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Erbschaftsteuer: Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben
Leitsätze
Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i. V. mit § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.
Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
Sachverhalt
Die Eltern des Klägers hatten ein gemeinsames
Ehegattentestament errichtet, welches nach dem Tod des Vaters 1997 derart
ausgelegt worden war, dass die Mutter Alleinerbin sei. Die drei gemeinsamen
Söhne wurden als Schlusserben angenommen. Die Mutter wurde entsprechend als
Alleineigentümerin eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks im Grundbuch
eingetragen. Sie übertrug i. R. mehrerer (Teil-)Schenkungen in den Jahren 2000
und 2003 ein Grundstück unter Nießbrauchvorbehalt auf den Kläger. Entsprechend
der damaligen Rechtslage wurde gegen den Kläger (unter Berücksichtigung der
Vorschenkungen sowie des § 25 ErbStG a. F.) im Jahr 2004 eine Schenkungsteuer
i. H. von 19.052 € festgesetzt und entrichtet (bzw. i. R. des § 25
ErbStG a. F. abgelöst).
Nach dem Tod der Mutter im ...