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NWB Nr. 12 vom Seite 923

Rückwirkung des DBA-Italien für Arbeitseinkünfte

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kfm. Axel Bader, München

Die Frage der rückwirkenden Anwendung des am in Kraft getretenen neuen deutsch/italienischen DBA für die Jahre 1990 und 1991 ist umstritten und beschäftigt schon seit geraumer Zeit die FG. Konkret geht es um die Frage, ob der in 1990 und 1991 auf Arbeitstage in Italien entfallende Arbeitslohn in Deutschland - entsprechend dem alten DBA-Italien 1925 - stets und ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt werden soll oder ob diese Einkünfte bereits ab 1990 in Deutschland zu versteuern sind und lediglich die in Italien gezahlten Steuern auf die deutsche ESt angerechnet werden können. Die rückwirkende Anwendung des neuen DBA-Italien wird in der Literatur wegen verfassungs- und völkerrechtlicher Bedenken abgelehnt, da z. B. das neue DBA-Italien 1989 in den Jahren 1990 und 1991 völkerrechtlich noch gar nicht in Kraft gewesen sei. Verschiedene FG-Urt. haben diese Bedenken bestätigt. Aufgrund der rechtlichen Zweifel ist inzwischen den Weisungen der LänderFinanzministerien und verschiedener OFD-Vfg. entsprechend für die strittigen Steuerbeträge Aussetzung der Vollziehung verfügt worden, so daß entsprechende Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bzw. ...

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