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Der Aufsichtsrat in der Krise
Gesteigertes Pflichtenspektrum in der Krise und nach neuem StaRUG
Überwachungsorgane wie Aufsichtsräte und Beiräte sehen sich – wie auch Vorstände – zunehmender Inanspruchnahme wegen Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen ausgesetzt. Besonders seit Anfang 2020 haben die Corona-Krise und daraufhin ergangene Maßnahmen den Druck auf Unternehmensentscheider und deren Aufsichtsräte erhöht und verlangen nicht nur punktuelle, sondern strukturelle Anpassung an die gesteigerten Pflichten in der Krise. Die Krise hat bewirkt, dass sich geschäftsleitende Organe und deren Überwachungsorgane vor Fragestellungen und Aufgaben gestellt sehen, mit denen sie bis dato überhaupt nicht oder nur in geringem Maße konfrontiert waren (etwa die Notwendigkeit von Betriebsschließungen, die Einführung von Kurzarbeit, die Beantragung und ggf. Rückführung von Staatshilfen oder die Überwachung der Einhaltung von Insolvenzantragspflichten). Verstärkt wird das sich durch faktische Umstände verändernde Pflichtenspektrum noch durch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie das StaRUG, das das bestehende Haftungsregime modifiziert. Der Beitrag analysiert den Rechtsrahmen in diesen ungewöhnlichen Zeiten und soll auch konkrete Handlungsempfehlungen für Aufsichtsräte und Beiräte in der Krise au...