Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung einer Drohverlustrückstellung
Mit Beschl. v. hat der X. Senat des BFH dem Großen Senat zwei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bewertung einer Drohverlustrückstellung zur Entscheidung vorgelegt. Im zugrunde liegenden Fall begehrt ein Apotheker die Berücksichtigung einer Drohverlustrückstellung, deren Berechnung auf der verbilligten Untervermietung von Praxisräumen an einen Arzt basiert. Unstrittig ist die verbilligte Überlassung der Räume betrieblich bedingt, da der Apotheker sich aus der Ansiedlung des Arztes in unmittelbarer Nähe der Apotheke Umsatzsteigerungen erhofft. Strittig ist, ob dieser Standortvorteil bei der Ermittlung der Rückstellung zu berücksichtigen ist.
Der X. Senat vertritt in seinem Vorlagebeschluß die Auffassung, daß bei der Ermittlung der Rückstellung allein auf den aus den Mietverträgen erwachsenden Verpflichtungsüberschuß abzustellen ist. Die Rückstellung ist daher anzuerkennen, da gem. dem eine Drohverlustrückstellung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn bewußt ein Verlustgeschäft eingegangen wurde. Der X. Senat widerspricht damit der Auffassung des beklagten FA, wonach dem Apotheker unmittelbar aus dem Untermietvertrag ei...