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Ausgleich von Verlusten der GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
Mit Urteil vom konkretisierte der BFH die Voraussetzungen dafür, wann die Übernahme einer Bürgschaft oder anderer Sicherheiten zugunsten einer GmbH oder die Übernahme von Verlusten der GmbH durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer bei diesem zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit führen können. In seiner bisherigen Rechtsprechung ging der BFH davon aus, daß die Übernahme von Bürgschaften oder Sicherheiten zugunsten der GmbH oder der Ausgleich von Verlusten der GmbH durch deren Geschäftsführer, der zugleich in nicht nur unbedeutendem Umfang an der Gesellschaft beteiligt ist, regelmäßig nicht durch dessen berufliche Tätigkeit, sondern durch dessen Gesellschafterstellung veranlaßt sei. Eine andere Beurteilung rechtfertige sich insoweit nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände, wie etwa, wenn sich der Geschäftsführer in seiner spezifischen Funktion als Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig gemacht hat oder wenn er sich im Hinblick auf seine Tätigkeit als Geschäftsführer verbürgt hat, die seine Inanspruchnahme als Haftender rechtfertigen würde, was der Betroffene darzulegen und ggf. zu beweisen hätte.
Im nunmehr vorliegenden Urteil vom (a...