NWB Nr. 6 vom Seite 348

Die aktuelle Mandanten-Information 2/2022 – kostenlos für Sie in der NWB Datenbank

[i]Sechs Ausgaben pro JahrAlle zwei Monate finden Sie in der NWB Datenbank eine neue Ausgabe der Mandanten-Information mit aktuellen Themen und Neuerungen aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsrecht. Diese steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung, damit Sie Ihre Mandanten einfach und zügig mit den essenziellen Informationen versorgen können.

Hinweis:

Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.

Relevante Neuigkeiten – für jeden anschaulich zusammengefasst

[i]Informationen getrennt für jede InteressengruppeDie Mandanten-Information dient jeder Interessengruppe als Hilfestellung – unerheblich ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder allen Steuerzahlern. In der gebündelten Zusammenstellung sind die Informationen zielgenau für jede Gruppe getrennt dargestellt und bieten so einen direkten Blick auf die entsprechenden aktuellen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Wie gelangen Sie an die Mandanten-Information?

Sie können die Informationen von der Startseite der NWB Datenbank über einen Klick auf den Punkt „Arbeitshilfen“ aufrufen. Auf dieser Seite finden Sie eine gesonderte Kategorie mit dem Namen „Infos für Ihre Mandanten“. Dort sind nicht nur die gesammelten Mandanten-Informationen hinterlegt (sortiert nach Aktualität), sondern darüber hinaus auch interessante Merkblätter für Ihre Mandanten (z. B. zum Thema Besteuerung von [Elektro-]Fahrrädern).

Sie [i]Mandanten-Information 2/2022 (März/April), Arbeitshilfe, NWB ZAAAI-02905 können die derzeitige Ausgabe der Mandanten-Information für März/April auch unmittelbar über die DokID NWB ZAAAI-02905 aufrufen. Dort ist auch das Info-Blatt mit Quellenangaben für Sie als Berater zu finden. S. 349

Folgende Themen sind in der März/April-Ausgabe der Mandanten-Information aufbereitet:

  • BMF [i]Korn, NWB 6/2022 S. 364 verlängert erneut die Reinvestitionsfristen für Rücklagen für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR), sodass zum keine Rücklage für Ersatzbeschaffung aufgelöst werden muss, (BStBl 2021 I S. 2475).

  • BFH entscheidet zur Festsetzungsverjährung bei der Rückabwicklung sog. Bauträgerfälle. Danach kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht mehr gegenüber dem Bauunternehmer festsetzen, wenn bei ihm bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung beim Bauunternehmer wird nicht gehemmt, wenn der Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des Bauträgers erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung entsteht, ( NWB TAAAH-97179).

  • BMF verlängert aufgrund der anhaltenden Corona-Krise einzelne Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene bis zum ; dabei handelt es sich insbesondere um die Billigkeitsregelungen im Spenden und Gemeinnützigkeitsrecht, (BStBl 2021 I S. 2476).

  • BMF verlängert die Regelungen für Stundung und Vollstreckungsschutz, (BStBl 2021 I S. 2228).

    Hinweis:

    Das in der Mandanten-Information thematisierte Schreiben ist bereits überholt durch das ( NWB WAAAI-03100). Hierdurch werden die Fristen für die Stundung/den Vollstreckungsaufschub im vereinfachten Verfahren auf Antrag mindestens bis zum verlängert. Ein entsprechender Beitrag erscheint in der nächsten Ausgabe der Mandanten-Information, die Ende März/Anfang April 2022 veröffentlicht wird.

  • FinMin NRW ( Pressemitteilung v. 3.1.2022), FinMin Rheinland-Pfalz ( Pressemitteilung v. 23.12.2021) und FinMin Bayern ( Pressemitteilung v. 5.1.2022) verlängern die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene der Unwetterkatastrophe.

  • BMF informiert zur Umsetzung der Grundsteuerreform, BMF online, Meldung v. 20.12.2021.

Hinweis:

Diese [i]Rechtsstand: 28.1.2022Mandanten-Information beruht auf dem Rechtsstand .

Ein Service zur Unterstützung Ihrer Präsenz und Kompetenz – für zufriedene Mandanten

[i]Erleichterung für Sie – Bonus für Ihre MandantenDie Mandanten-Information unterstützt Sie nicht nur in der Aufrechterhaltung des Kontakts zu Ihren bestehenden Mandanten, sondern spart Ihnen auch wertvollen Aufwand in den Zeiten ständiger Gesetzesänderungen. Ein regelmäßiges Medium, das verständlich alles Wichtige für Ihre Mandanten auf den Punkt bringt und Sie damit von der Erstellung eigener Mandanten-Rundschreiben entlastet. Immer wiederkehrende Informationen sichern nicht ausschließlich die Zufriedenheit Ihrer bestehenden Mandate. Diese werden Ihren Expertenrat ebenso zu schätzen wissen und Sie daher gerne weiterempfehlen.

Hinweise zum Verwertungsrecht:

Sie können das gesamte Word-Dokument in Ihre Textverarbeitung übernehmen, ggf. anpassen und als Ihr eigenes Mandanten-Rundschreiben per E-Mail oder als Brief an Ihre Mandanten versenden. Darüber hinaus können Sie die Inhalte vollständig, teilweise oder individualisiert in den geschützten Bereich Ihres Internetauftritts integrieren. Möchten Sie keinerlei Anpassungen an der Ausgabe vornehmen, erleichtert Ihnen die PDF-Version eine Weiterleitung, z.B. per E-Mail, an Ihre Mandanten. Eine Veröffentlichung im freien Bereich Ihrer Homepage ist vom Verwertungsrecht nicht gedeckt.

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 348 - 349
NWB DAAAI-03851