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HR | Zweifel an der Vermögenslosigkeit einer GmbH
Die Möglichkeit einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist, ggf. nach Durchführung einer Außenprüfung, begründet für sich genommen keine Zweifel an der Vermögenslosigkeit einer GmbH.
Zweifel an der Vermögenslosigkeit sind nach Ansicht des Gerichts nach der Bestandskraft der Steuerfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des Vorbehalts nur dann begründet, wenn weitere Umstände dafür sprechen, dass die Festsetzung zugunsten der Gesellschaft aufgehoben oder geändert werden könnte. Der pauschale Hinweis des Finanzamts auf einen ggf. künftig anfallenden Abwicklungsbedarf im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Nachprüfung der Steuerfestsetzung (§ 164 Abs. 2 Satz 1 AO) steht der Annahme der Beendigung der Liquidation jedenfalls nicht entgegen.