BBK Nr. 4 vom Seite 153

Weniger Zumutung: BMF erleichtert Verzicht auf Einzelaufzeichnung bei offener Ladenkasse

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Beim Thema [i]Teutemacher, Mandanten-Merkblatt: ?Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse“ NWB JAAAF-88008 und ab Seite 186 in diesem Heft Kassenführung waren die offenen Ladenkassen immer etwas Besonderes: Von der Finanzverwaltung argwöhnisch betrachtet, in vielen Betrieben aber auch durchaus ausreichend oder nur schlecht zu ersetzen, gerade bei hoher Kundenfrequenz, wenn technische Systeme zu langsam oder umständlich schienen. Aber trotz allem: Die Kasse in der Schublade, im Karton oder der sprichwörtlichen Zigarrenschachtel, also ohne Technikunterstützung, blieb weiter zulässig, auch wenn sie aus der Zeit gefallen schien. Allein, die Anforderungen der Finanzverwaltung an diese Form der Kassenführung sollten aber nicht unterschätzt werden, wie das Mandanten-Merkblatt mit der ausführlichen Checkliste von Tobias Teutemacher deutlich macht. Ein weiteres Problem dabei: der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO. Eine Ausnahme davon sollte nur gelten, wenn es technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch nicht zumutbar ist, die Geschäftsvorfälle jeweils einzeln aufzuzeichnen. Das Dilemma für die Unternehmer bestand darin, dass sie der Finanzverwaltung nachweisen sollten, dass es ihnen nicht zumutbar war, einzeln aufzuzeichnen – fast immer ein Ding der Unmöglichkeit. Mit einer wichtigen Änderung im AEAO mit hat die Finanzverwaltung nun für eine erhebliche Erleichterung gesorgt, wie Tobias Teutemacher in seinem Kurzbeitrag auf Seite 162 erläutert: Für die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorliegen, muss die Zumutbarkeit nicht mehr gesondert geprüft werden, wenn Waren an eine Vielzahl von unbekannten Kunden gegen Barzahlung verkauft werden und keine technischen Hilfsmittel eingesetzt werden. Für Dienstleistungen gilt eine ähnliche Regelung. Tobias Teutemacher hat deshalb auch das Mandanten-Merkblatt zur offenen Ladenkasse überarbeitet, das Sie ab in diesem Heft finden.

Außerdem in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar von geht es um die Buchung und Bilanzierung von Gewinnansprüchen aus Kapitalgesellschaften und ihre steuerliche Behandlung; in einer der nächsten Ausgaben folgt dann die Darstellung von Gewinnansprüchen aus Personengesellschaften mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. StB'in Susanne Weber befasst sich ab mit dem geldwerten Vorteil bei Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen und geht dabei auf das aktualisierte BMF-Schreiben zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anhand von Fallbeispielen ausführlich ein. Schlussendlich analysiert noch ein aktuelles BFH-Urteil und zeigt, wie sich eine kurzfristige Liquiditätssicherung durch eine gespaltene Gewinnverwendung als Gestaltungsmöglichkeit nutzen lässt.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 153
NWB TAAAI-03730