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STFAN Nr. 2 vom Seite 10

Die Riester-Rente

Dipl.-Hdl. Jens Ludwig

Aufgrund des demographischen Wandels reicht die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in vielen Fällen nicht mehr dazu aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Das Rentenniveau, welches die Relation zwischen einer Standardrente (Höhe einer Rente nach 45 Beitragsjahren auf der Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners beschreibt, wurde in der Vergangenheit spürbar gesenkt.

Grundlagen der Riester-Rente

Der Staat hat mit der privaten Altersvorsorge eine weitere Säule der Altersvorsoge entwickelt. Ein wichtiges Feld der privaten Altersvorsorge stellt die sog. Riester-Rente dar, welche nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (Amtszeit: 1998 – 2002) benannt wurde. Hierbei handelt es sich um eine privat finanzierte Rente, die vom Staat gefördert wird.

Die staatliche Förderung ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Zulagen

  • Steuerbegünstigung mittels Sonderausgabenabzug.

Begünstigter Personenkreis

Zum begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen alle, die von der Absenkung der staatlichen Altersvorsorgeleistungen betroffen sind.

Hierbei handelt es sich insbesondere um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicher...