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RENO Nr. 2 vom Seite 14

Was ändert sich 2022?

Rechtsfachwirtin Silke Umland

Das Jahr 2022 ist jetzt schon einige Wochen alt und hat die eine oder andere Änderung mit sich gebracht. Der nachfolgende Beitrag soll erläutern, welche gesetzlichen Neureglungen das Jahr mit sich bringt.

Erhöhung des Mindestlohns

2022 steigt der Mindestlohn um zwei weitere Schritte. Die erste Erhebung von 9,60 € auf 9,82 € erfolgte zum . Ab dem müssen Arbeitnehmer i. d. R. mindestens 10,45 € verdienen.

Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es weiterhin für Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Praktikanten, Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen oder ehrenamtlich Tätige.

Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung soll kurzfristig ein Mindestlohn von 12 € eingeführt werden. Ob diese Umsetzung bereits 2022 erfolgt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Ausbildungsvergütung

Seit 2020 muss auch an Auszubildende eine Mindestvergütung gezahlt werden, die in § 17 BBiG festgelegt ist. Für Auszubildende, die 2022 ihre Ausbildung in einem Betrieb anfangen, beträgt diese Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 585 €, im zweiten Ausbildungsjahr 690 €, im dritten Ausbildungsjahr 790 € und im vierten Ausbildungsjahr 819 €.

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