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RENO Nr. 2 vom Seite 9

Das Grundbuch: Ein Überblick

Susanne Kowalski

Ohne das amtlich geführte Grundbuch wüsste man nicht offiziell, wer die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien sind. Informationen zu Grundstücken und Immobilien sind deshalb im Grundbuch zu protokollieren. Um die Eigentumsverhältnisse genau festzuhalten, ist entsprechend ein Grundbucheintrag erforderlich, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt oder ein Gläubigerwechsel, z. B. im Zusammenhang mit einer Finanzierung stattfindet. Insofern erteilt das Grundbuch verbindlich Auskunft über die Geschichte und Gegenwart von Grundstücken. Dieser Beitrag liefert Informationen rund um den Aufbau des öffentlichen Registers, die Grundbuchordnung, Grundbucheinträge, Einsichtsrechte und vieles mehr.

Aus der Praxis

Ina P., Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und ihr Ehemann haben gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die beiden waren bereits beim Notar und sind stolz auf ihr „Betongold“.

Zur Finanzierung werden die Ersparnisse herangezogen, für den Rest nehmen die Eheleute ein Darlehen bei einem Kreditinstitut auf, was im Grundbuch eingetragen wird.

Inas Mann Peter wundert sich: „Das ist ja ein enormer Aufwand, wenn man das für jede Immobilie und jedes Grundstück in...