Einkommensteuerliche Folgen der Rückabwicklung von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Leitsatz
1. Leistet die Bank im Rahmen der Rückabwicklung von Darlehensverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung einen Nutzungsersatz
für die von den Darlehensnehmern erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, handelt es sich insoweit um Einnahmen aus Kapitalvermögen.
2. § 12 Nr. 1 EStG steht der Besteuerung des Nutzungsersatzes nicht entgegen, auch wenn die Darlehen zur Finanzierung einer
eigengenutzten Immobilie aufgenommen worden waren.
3. Die an die Bank als Wertersatz für die Nutzung des zur Verfügung gestellten Kapitals gezahlten Zinsen können nicht als
Werbungskosten abgezogen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 19 DStRE 2022 S. 596 Nr. 10 EFG 2021 S. 1979 Nr. 23 EStB 2022 S. 148 Nr. 4 BAAAI-03493
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.09.2020 - 10 K 1468/19
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