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BMF 19.01.2022 IV B 2 - S 1301/21/10048 :001, IWB 3/2022 S. 83

BMF | Stand der deutschen DBA zum Januar 2022

Mit Schreiben v.  hat das BMF die Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen sowie der Abkommensverhandlungen mit deutscher Beteiligung zum veröffentlicht. Danach werden die Abkommen mit Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kroatien, Luxemburg, Malta, Österreich, Rumänien, der Slowakei, Spanien, Tschechien, der Türkei und Ungarn infolge des MLI modifiziert. Dies geschieht individuell durch Neuratifikation dieser DBA. Zu Beginn 2022 werden – teilweise noch nicht verkündet und dann rückwirkend – (Protokoll-)Änderungen für die DBA mit Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Singapur und Zypern gelten. Nach dem Jahresende 2021 ist das DBA VAE von 2010 nicht mehr anwendbar.

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