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Steuerrecht | Darlehensgewährung an GmbH-Gesellschafter ohne Rückzahlungsaussicht als vGA
Die Gewährung eines Darlehens durch eine GmbH an einen Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn bereits bei Darlehensauszahlung aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters damit zu rechnen ist, dass der Gesellschafter das Darlehen nicht zurückzahlen wird.
Die Klägerin war alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin der X-UG. Anfang Dezember 2010 wurde über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Klägerin hatte Verbindlichkeiten i. H. von ca. 450.000 €. Kurz danach schloss die S. 159Klägerin einen Darlehensvertrag mit der X-UG als Darlehensgeberin; das Darlehen war mit 4 % verzinslich und nicht besichert, und die Tilgung sollte erst 2017 beginnen. Bis Ende 2014 zahlte die UG auf der Grundlage des Vertrag...