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Bilanzierung von privaten Zuschüssen
I. Einführung
Innerhalb der IFRS fehlen Vorgaben zur bilanziellen Abbildung von „echten“ Zuschüssen ( grants), die nicht seitens der öffentlichen Hand ( government), also einer staatlichen Instanz gewährt werden. Unabhängig von der fehlenden Begriffsdefinition – Zuschüsse fallen in diversen Kontexten an – lassen sich grants nach der Person des Gewährenden ( grantor) und nach Art und Umfang der geschuldeten Gegenleistung unterscheiden. Über die bilanzielle Abbildung beim empfangenden Unternehmen ( grantee) entscheidet die geschuldete Gegenleistung, nicht die Person des Gewährenden. Wird eine (implizite) Finanzierung und damit ein Finanzinstrument ausgeschlossen (IAS 32.11), hängt die bilanzielle Abbildung eines empfangenen Zuschusses daher von der geschuldeten Gegenleistung ab.
Wird ein Zuschuss unabhängig von der handelnden Person nicht selbstlos gewährt, begründet die Vereinnahmung beim grantee also die Verpflichtung zur Gegenleistung gegenüber dem grantor, liegt ein „normaler“ Leistungsaustausch ( exchange transaction) aus einem contract with a customer vor. Mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfasst das bezuschusste Unternehmen einen Umsatzerlös ...