Online-Nachricht - Montag, 31.01.2022

Gesetzgebung | Neuregelungen im Februar 2022 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im Februar 2022. Danach wird der sog. Genesenen-Status verkürzt. Ferner treten für den Handel mit Elfenbein EU-weit striktere Regelungen in Kraft.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

Corona-Pandemie

Genesenen-Status verkürzt

Seit dem 15. Januar gelten nur diejenigen als von COVID-19 genesen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.

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Artenschutz

Strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel

Der Handel mit Elefanten-Elfenbein innerhalb der EU ist verboten. Ebenso untersagt sind kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren. Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, die vor dem hergestellt wurden. Die Regelung trat am in Kraft.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAI-03043