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Steuerbarkeit von Kontrollgebühren
; Apcoa Parking Danmark A/S
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die bei Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen beim Parken erhobenen Kontrollgebühren der Mehrwertsteuer unterliegen.
I. Leitsatz
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Kontrollgebühren, die eine mit dem Betrieb privater Parkplätze betraute Gesellschaft des Privatrechts in dem Fall erhebt, dass Kraftfahrer die allgemeinen Nutzungsbedingungen für diese Parkplätze nicht beachten, als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen sind, die im Sinne dieser Bestimmung gegen Entgelt erbracht wird und als solche der Mehrwertsteuer unterliegt.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum dänischen Steuerrecht. Eine dänische Gesellschaft betreibt im Einvernehmen mit den Eigentümern von Privatgrundstücken Parkplätze auf deren Grundstücken. Die Gesellschaft legt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Parkflächen fest, wie z. B. die Bestimmungen über die Entgelterhebung und die Höchstdauer des Parkens. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Hierauf werden die Nutzer bei der Einfahrt hingewiesen.
Die Gesellschaft sieht – im...