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Ruhe vor dem Sturm: Zur aktuellen und künftigen Berichterstattung im mittelständischen Konzern
Bisher war es sozusagen windstill, nun aber frischt für die Konzernunternehmen – auch für die mittelständischen – der Wind auf: Die EU drängt auf rasche Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits ab ist die EU-Taxonomie-Verordnung anzuwenden und der Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie soll mit einem ambitionierten Zeitplan noch dieses Jahr in nationales Recht umgesetzt werden und bereits für Geschäftsjahre ab 2023 gelten. Der Beitrag erläutert, welche Änderungen auf die (Konzern-)Unternehmen und deren Berater zukommen und beschäftigt sich auch mit Neuerungen bei latenten Steuern und der (Nicht-)Übernahme steuerlicher Abschreibungen in den Konzernabschluss.
I. Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung: Pflicht auch für den Mittelstand
Nach den Plänen der Europäischen Union soll die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung unter dem Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengefasst werden. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich im Lagebericht. Neu ist auch der Verwendungszwang des einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ESEF). Inhaltlich ist vorgesehen, die bisherigen ...