Online-Nachricht - Freitag, 21.01.2022

Umsatzsteuer | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (BMF)

Das BMF hat die für das Jahr 2022 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben ().

Hintergrund: Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem und vor dem erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Diese Regelung wurde mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz vom über den hinaus befristet bis zum verlängert.

Mit dem nun veröffentlichten werden die für das Jahr 2022 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
RAAAI-02361