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Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person
Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an Stiftung kann vGA sein
Der BFH hatte jüngst eine typische Zuwendungskonstellation zu beurteilen. Der Alleingesellschafter einer GmbH hatte eine gemeinnützige Stiftung errichtet und die (seine) GmbH spendete in der Folgezeit der Stiftung nicht unerhebliche Mittel. Für die Beteiligten unerwartet sah das Finanzamt in der Zuwendung der GmbH an die Stiftung eine verdeckte Gewinnausschüttung und versagte den Spendenabzug bei der GmbH und rechnete den Betrag außerhalb der Bilanz dem Gewinn der GmbH als vGA hinzu. Sowohl das Finanzgericht als auch der BFH folgten der Verwaltungsmeinung und bejahten eine vGA. Die Entscheidung des BFH bietet Anlass, das Verhältnis eines Unternehmens des Stifters zu „seiner“ Stiftung näher zu beleuchten.
Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, die als Stifter eine gemeinnützige Stiftung errichtet haben, sollten zurückhaltend sein, wenn die Kapitalgesellschaft mit Spenden nur „ihre“ Stiftung unterstützt. Die Kapitalgesellschaft läuft Gefahr, dass in der Spende eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen, der Spendenabzug bei der GmbH versagt wird und der Spendenbetrag außerhalb der Bilanz dem Gewinn der GmbH als vGA hinzugerechnet wird.
Es gibt Stimmen in der Fachliteratur...