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Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Teil 1: Verbilligte Vermietung von Wohnungen
Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. Im ersten Teil der Beitragsreihe wird in dieser Ausgabe die verbilligte Vermietung von Wohnungen behandelt. In den folgenden Ausgaben werden die Vermietung von Ferienwohnungen dargestellt sowie im Anschluss weitere Fragen rund um die Einkunftserzielungsabsicht beantwortet.
Die weiteren Beiträge der Beitragsreihe „Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen“ von Ronig finden Sie in:
Teil 2: Ferienwohnungen – NWB-EV 3/2022 S. 93, NWB CAAAI-04832
Teil 3: Einzelfragen zu kurzfristiger Vermietung, leerstehenden Immobilien, Luxuswohnungen und Schrottimmobilien – NWB-EV 5/2022 S. 167, NWB PAAAI-60223
Teil 4: Vermietung zu gewerblichen Zwecken, unbebaute Grundstücke sowie Berechnung des Totalüberschusses – , NWB PAAAI-61996
Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 gelten neue Grenzen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG.
Die ortsübliche Marktmiete is...