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VGH Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 S 1244/20

Gesetze: CoronaVO § 4 Abs. 1 Nr. 8; GG Art. 3 Abs. 1; IfSG § 16 Abs. 1; IfSG § 28 Abs. 1; IfSG § 32 S. 1; VwGO § 47 Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Wendet sich ein Antragsteller mit einem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Untersagung seines Betriebs nach § 4 Abs. 1 CoronaVO und macht geltend, er sei Nichtstörer, ist der Verwaltungsgerichtshof nicht verpflichtet, in diesem Verfahren zu entscheiden, ob die Untersagung des Betriebs zu einem Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG oder einer Entschädigungspflicht aus Aufopferung oder enteignungsgleichem Eingriff führt.

Fundstelle(n):
BAAAI-02109

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 07.05.2020 - 1 S 1244/20

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